Zu Beginn informierte Thomas Ziegler über die Entwicklungen in der Steuerlandschaft aus Schweizer Perspektive:
- Die Schweizer Steuerlandschaft wird immer intensiver durch internationale Gemeinschaften beeinflusst – dies nicht durch steuereffiziente Jurisdiktionen, sondern durch jene mit hohem Finanzbedarf;
- International schwinden die Möglichkeiten zur Gestaltung der Steuerpolitik – dafür ist die bis vor kurzem geächtete Subventionspolitik wieder im Aufwind;
- Eigene Projekte der Schweiz zur Verbesserung der Standortattraktivität sind weniger geworden – der Schweizer Steuerpolitik fehlt es an Mut und Phantasie.
1 International
Daniel Dillier stellte in seiner "Tour d’Horizon" ein zusammenfassendes Update mit Zeitplan und Handlungsbedarf betreffend Mindestbesteuerung nach dem Regelwerk der OECD/G20 aus Sicht der Schweiz vor. Des Weiteren ging er auf die zunehmende Arbeit im Home Office ein, was eine Weiterentwicklung der traditionellen Besteuerungsprinzipen fordert, dasselbe gilt für die Erhebung der Sozialversicherungsabgaben. Demnächst können mit dem grenznahen Ausland auch Lohndaten ausgetauscht werden, dies aufgrund des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG). Der normale Bürger wird durch den vorgesehen automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte (Crypto Asset Reporting Framework, CARF) immer mehr zum gläsernen Bürger. Schliesslich hat der Bundesrat ein neues Foreign Account Tax Compliance Act-Abkommen (FATCA) zwischen der Schweiz und den USA unterzeichnet. Demnach sollen die bisherigen Direktmeldungen von Schweizer Banken an die US-Steuerbehörden durch Meldungen an die Eidgenössische Steuerverwaltung ersetzt werden (analog dem bereits bestehenden Automatischen Informationsaustausch AIA im Finanzbereich). Die Zustimmung der betroffenen Kunden wird nach Inkraftsetzen nicht mehr erforderlich sein.
2 National
Jarkko Schäublin informierte über die im 2025 in Kraft getretenen Neuerungen im nationalen Steuerrecht sowie über geplante Anpassungen und Vorstösse und informierte daraufhin mit Oliver Wamister über die neueste Rechtsprechung mit folgenden Thematiken:
- Transaktionen mit eigenen Aktien (9C_135/2023 vom 6. Juni 2024 sowie bereits für die MWST: 2C_891/2020 vom 5. Oktober 2021 (vgl. auch unser Blogbeitrag vom 25. Dezember 2021). Gespannt erwarten wir die weitere Steuerpraxisentwicklung bei der Rückzahlung von Kapitaleinlagen;
- Anforderungen an die Dokumentation bei Abgrenzungen von Ferien- und Überzeitguthaben bei Mitarbeitern (9C_192/2024 vom 3. Juli 2024);
- Gegensätzliche Urteile bei der Ermässigung der Kapitalsteuer in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft (Entscheid des Steuergerichts des Kantons Basel-Landschaft vom 10. Februar 2023 versus Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 14. Juli 2024). Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt setzt ihre Steuerpraxis per sofort in allen noch offenen Veranlagungen um;
- Verzinsung von konzerninternen Darlehen bei Abweichungen von den jährlich angepassten Zinssätzen gemäss Zinsrundschreiben der ESTV (9C_690/2022 vom 17. Juli 2024). Aus Praktikabilitätsgründen dürfte dieses Urteil jedoch kaum umsetzbar sein. In der Praxis ist der sich ergebenden Rechtsunsicherheit bei einer Abweichung von Safe-Harbour-Zinssätzen mit einem Ruling zu begegnen.
Oliver Wamister stellte anschliessend die wesentlichen Änderungen des von der ESTV im Januar 2025 aktualisierten Kreisschreibens Nr. 32a betreffend Sanierungen vor und führte durch die zahlreichen verrechnungssteuerlichen Fallstricke bei der Finanzierung von Start-Ups mit Wandeldarlehen. Kann etwa aus ökonomischen Sachzwängen die “10/20 Nicht-Banken Regel“ nicht eingehalten werden, so kann dies gerade bei Start-Ups zu unbefriedigenden Situationen führen. Eine politische Lösung wäre demnach höchst wünschenswert.
3 Mehrwertsteuer
Angelina Sulzer präsentierte die wesentlichen Neuerungen der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes zum 1. Januar 2025 und ging danach auf die mehrwertsteuerlichen Entwicklungen in Europa ein. Dabei informierte sie über Änderungen bei der Erhebung der Schweizer Mehrwertsteuer bei in- und ausländischen Versandhandelsplattformen sowie deren Auskunftspflichten. Durch die Änderungen bei der Abrechnung nach Saldosteuersatzmethode wird diese voraussichtlich weiter an Attraktivität verlieren. Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass die nächste Mehrwertsteuer-Revision bereits ansteht und die sogenannte Portalpflicht in der Schweiz ab 2027 gelten wird. Mit Blick auf die EU-Mehrwertsteuer erörterte Angelina Sulzer schliesslich die europäische ViDA-Initiative und deren Auswirkungen für Schweizer Unternehmen bei der Rechnungsstellung. In den meisten unserer Nachbarländer wurde die Pflicht zur Rechnungsstellung via e-Rechnung denn auch bereits eingeführt.
4 Danke!
Beim anschliessenden Stehlunch konnten die Themen vertieft und Kontakte gepflegt werden. Wir danken allen Gästen herzlich für deren Teilnahme und die angeregten Gespräche. Das L+P-Team freut sich darauf, Sie bald an einem nächsten Anlass willkommen zu heissen.