Die Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten am 6. November 2024 liess den Bitcoin-Kurs auf USD 97'000 steigen, Tendenz steigend. Viele Investoren profitierten erheblich. Aus diesem Anlass erläutern wir kurz die wichtigsten Steuerthemen im Zusammenhang mit Kryptowährungen für natürliche Personen.
Die Ehegattenbesteuerung im internationalen Verhältnis ist für die Steuerbehörde eine rechtliche und verfahrenstechnische Herausforderung. Ein internationales Ehegattenverhältnis besteht, wenn ein Ehegatte im Ausland lebt und keine persönliche oder beschränkte Steuerpflicht in der Schweiz begründet.
In der Praxis wird häufig die Frage gestellt, ob es aus steuerlichen Gründen sinnvoll sei Liegenschaften in Gesellschaften zu halten. Ohne detailliert aufgrund von Zahlen auf diese Frage einzutreten, möchte ich die wesentlichen steuerlichen Aspekte kurz beschreiben.
Der erste Teil befasste sich mit einkommenssteuerrechtlichen Fallstricken aus Sicht des Verkäufers eines KMU. Der zweite Teil erörtert nun, unter welchen Voraussetzungen mittelfristig steuerliche Opportunitäten für eine erst spätere Veräusserung strukturiert werden könnten.
Möchten Inhaber ihr KMU veräussern, dürfte neben einem vorteilhaftem Veräusserungserlös auch die steueroptimale Realisation interessieren. Welches sind für die Verkäuferschaft die einkommenssteuerrechtlichen Fallstricke (Teil 1)? Wo liegen steuerplanerische Opportunitäten (Teil 2)?
Homeoffice hat durch die Coronapandemie einen enormen Schub erhalten. Daher lohnt es sich, die steuerlichen Aspekte etwas näher zu beleuchten. Insbesondere in den privaten Steuererklärungen muss die Homeoffice-Tätigkeit bei den Berufskosten richtig dargestellt werden.
Die Steuerbehörden werden sich vom Begriff des «wirtschaftlichen Neubaus» verabschieden müssen. Eine Praxisänderung des Bundesgerichts vom 23. Februar 2023 ermöglicht eine differenzierte Betrachtungsweise.
Am 1. Februar 2022 veröffentlichte die Eidgenössischen Steuerverwaltung das revidierte Kreisschreiben Nr. 5a für Umstrukturierungen. Unter anderem musste aufgrund des Bundesgerichtsurteils 2C_34/2018 vom 11. März 2019 die Praxis bei Holdingspaltungen gelockert werden.
Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Regeln bei der Verrechnungssteuer. Das Meldeverfahren im Konzern wird bereits ab einer Beteiligungsquote von 10 Prozent und für alle juristische Personen möglich sein. Die im internationalen Verhältnis einzuholende Bewilligung wird neu fünf statt drei Jahre gelten.
Der Wechsel zwischen Quellenbesteuerung und ordentlicher Veranlagung bringt einige Neuerungen bei Ansässigkeit im Ausland und bei Personen mit Ansässigkeit in der Schweiz.
Bei Quellensteuern im internationalen Verhältnis treten oft Doppelbesteuerungsfragen auf. Der Blick in das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen kann hilfreich sein, bringt jedoch nicht immer eine "Lösung", weshalb es zumeist erforderlich ist, die Steuerfolgen im Quellensteuerstaat abzuklären.
Der Lebenszyklus jedes Gebäudes umfasst drei Phasen, nämlich Erstellung, Betrieb und Abbruch. Ob die Vorsteuer auf dem Abbruch geltend gemacht werden darf, hängt davon ab, zu welcher Phase der Abbruch gehört. Oft gehen die Meinungen der ESTV und der Unternehmen auseinander.
Im Zuge der Unternehmenssteuerreform III wurde bekanntlich das kantonale Holdingprivileg – keine Gewinnbesteuerung/reduzierte Kapitalsteuer – abgeschafft. Gibt es die Holding aus steuerlichen Überlegungen überhaupt noch? Anhand eines praktischen Beispiels zeigen wir auf, die Holding ist nicht tot.
Die Schweizer Verrechnungssteuer insb. auf Dividenden, Zinsen auf Bank-guthaben und Obligationen sowie auf den Erträgen von Kollektivanlagen beträgt satte 35 % des Ertrags. Dies ist im internationalen Vergleich sehr hoch und damit ein Standortnachteil für die Schweiz im Steuerwettbewerb...
Wenn bei älteren Gebäuden hohe Sanierungskosten anfallen, will man diese bei den Steuern in Abzug bringen. Dabei gilt es einiges zu beachten. Ab dem Steuerjahr 2020 gelten für energetische Sanierungen zudem neue Regelungen. Eine vorgängige Steuerplanung ist sehr zu empfehlen.
Immobilien sind ein steuerliches Dauerthema. Es geht dabei schliesslich regelmässig um hohe Werte. In einem neueren Entscheid hat das Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Stadt für die Praxis betreffend Immobilienbetriebe hilfreiche Klarstellungen geschaffen.
Der Verkauf einer Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich steuerfrei, sofern keine Sperrfrist (5 Jahre) einzuhalten ist. Kann trotzdem ein Kaufvertrag abgeschlossen werden?
Nimmt eine Eigentümerin umfangreiche Arbeiten an ihrer Liegenschaft vor, so kann es bei der Geltendmachung als Unterhaltskosten eine Überraschung geben. Sind die Arbeiten zu umfangreich, besteht die Gefahr, dass diese Aufwendungen vollumfänglich nicht als Unterhaltskosten anerkannt werden.
Seit dem 1. Oktober 2018 können die kantonalen Steuerverwaltungen bei der ESTV in Bern mittels Abrufverfahren an Informationen zu Bankkonten, Versicherungsverträgen, Rentenversicherungsverträgen und Trusts gelangen.
Es ist Frühling und damit Zeit der Generalversammlungen. Jedes Jahr gehen dabei auch massgebliche Dividenden an Konzern-Aktionäre im Ausland. Den Verrechnungssteuern ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Eine effektive Planung ist zentral…
Einreichungsfristen im internationalen Kontext (Rückerstattung von Quellensteuern) müssen beachtet werden. Sie werden häufig als Verwirkungsfristen im Ausland behandelt, was zu (bösen) Überraschungen führen kann.
Bei der Mehrwertsteuer gibt es kaum grundlegende Anpassungen 2021 – allerdings sorgen Bundesgerichtsentscheide dafür, dass Praxen angepasst werden. Ein Überblick:
Seit dem 1. Januar 2021 gelten neue Regeln für die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen bei nicht-börsenkotierten Unternehmen. Neu werden bei einem Verkauf schweizweit sogenannte Übergewinne besteuert. Dies gilt rückwirkend für alle in den letzten 5 Jahren erworbenen Beteiligungen.
Wenn die Kapital- und Gewinnsteuern gesenkt werden steigt die Bedeutung der Minimalsteuer an. Als Unternehmen ist diese Minimalsteuer in der Planung zu berücksichtigen und es sind Massnahmen, wie den Verzicht auf Abschreibungen, zu ergreifen, damit sie möglichst nicht zur Anwendung kommt.
Am 28. Januar 2018 hat das Bundesgericht ein erstaunliches Urteil zur Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Basel-Landschaft gefällt (BGer 9C_230/2017). Unter dieser Rechtsprechung droht juristischen Personen eine ungeahnte Minderung noch nicht verrechneter Vorjahresverlust...
Ein Arzt (A.) war Eigentümer einer Liegenschaft im Kanton Solothurn, in der er eine Hausarztpraxis führte. Im Jahr 2004 erlitt er einen Hirnschlag. In der Folge wurde er 80% invalid und erhielt eine volle IV-Rente. Mit der verbliebenen 20%-igen Resterwerbsfähigkeit setzte er seine Hausarzt-Tätigkeit fort.
Im jüngst veröffentlichten Urteil BGer 2C_814/2016, 2C_815/2016 hatte sich das Bundesgericht mit dem Streit zwischen einer Immobiliengesellschaft (X. AG) und der Steuerverwaltung Schaffhausen zu befassen. Die X. AG hatte auf dem Wert einer Liegenschaft (Mehrfamilienhaus) Abschreibungen gemacht und sich dabei an die Abschreibungssätze gemäss Merkblatt ESTV gehalten. Die Steuerverwaltung wollte die Abschreibungen nicht mehr zulassen. Sie vertrat die Auffassung, der Wert einer Immobilie könne nicht unter ihren Steuerwert abgeschrieben werden.
In den Entscheiden 2C_1166/2016, 2C_1167/2016 vom 4. Oktober 2017 befasst sich das Bundesgericht mit der Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten und den Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften sowie deren Abgrenzung von wertvermehrenden Aufwendungen.
Im soeben veröffentlichten Urteil 2C_70/2017 vom 28. September 2017 hat das Bundesgericht zur eingangs gestellten Frage Stellung genommen. Die Situation war darum brisant, weil im ersten Kanton (BE) ein hoher Grundstückgewinn aufgeschoben worden war und das Ersatzobjekt im zweiten Kanton (GE) schon nach kurzer Zeit wieder veräussert wurde.
In den kürzlich publizierten Entscheiden 2C_86/2017 und 2C_87/2017 vom 26. September 2017 hat das Bundesgericht seine Praxis zur Besteuerung von Kapitalleistungen eines Arbeitgebers und zur Qualifikation von Kapitalleistungen anschaulich zusammengefasst.
Die Zuordnung zum Privat- oder Geschäftsvermögen spielt gerade im Bereich der Immobilien eine massgebliche Rolle für die Besteuerung. Anhand eines Praxisfalls des Kantons Baselland wird im folgenden Beitrag aufgezeigt, wie der Begriff des Geschäftsvermögens im Bereich der professionellen Immobilienverwaltung/-vermietung in der Gerichtspraxis ausgelegt wird.
In einem ebenso erstaunlichen wie erfreulichen Urteil vom 5. September 2017 hat sich das Bundesgericht zur Qualifikation von Liegenschaften geäussert, die bei Umwandlung einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft vom Betrieb getrennt werden und bei der übertragenden Personengesellschaft zurückbleiben.
Am 22. September 2017 führte Ludwig + Partner im Rest. Schützenhaus in Basel für das interessierte Fachpublikum ein Vorstadtgespräch mit dem Titel “Immobilien – Entwicklungen in der Region” durch.