A Spring Awakening in Tax Law: At L+P’s traditional “Blaues Band” event, attendees gained cutting-edge insights into national and international developments.
Mit dieser Frage beschäftigen sich derzeit die Politiker. Wie schon in meinen früheren Blogs erwähnt, ist auch der Sondersatz der Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen gestützt auf Art.25 Abs. 4 MWSTG bis 31. Dezember 2017 befristet. Aktuell liegt der Sondersatz bei 3.8% und könnte bei Ablehnung der Reform Altersvorsorge 2020 per 1.1.2018 auf 3.7% sinken.
Der Titel hätte auch lauten können: greift die Steuerausnahme von Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. e (Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs) MWSTG nur für die Finanzbranche? Diese Frage ist klar mit nein zu beantworten. Denn seit Einführung des neuen MWSTG am 1. Januar 2010 bestimmt sich die Frage, ob eine Leistung von der Steuer ausgenommen ist, ausschliesslich nach deren Gehalt (und unabhängig davon, wer die Leistung erbringt oder empfängt).
Ein weiterer wichtiger Schritt in der Reform Altersvorsorge 2020 ist geschafft: nachdem am Dienstagabend die Einigungskonferenz einen Vorschlag für die Reform Altersvorsorge 2020 ausgearbeitet hat, haben heute beide Räte des eidgenössischen Parlaments - nach immer noch heftigen Diskussionen - dem Projekt Altersvorsorge 2020 zugestimmt.