The taxable value of many SMEs is likely to decrease from 2021 onwards because the capitalisation rate will be increased and thus the wealth tax value will decrease.
Im soeben veröffentlichten Urteil 2C_70/2017 vom 28. September 2017 hat das Bundesgericht zur eingangs gestellten Frage Stellung genommen. Die Situation war darum brisant, weil im ersten Kanton (BE) ein hoher Grundstückgewinn aufgeschoben worden war und das Ersatzobjekt im zweiten Kanton (GE) schon nach kurzer Zeit wieder veräussert wurde.
In den kürzlich publizierten Entscheiden 2C_86/2017 und 2C_87/2017 vom 26. September 2017 hat das Bundesgericht seine Praxis zur Besteuerung von Kapitalleistungen eines Arbeitgebers und zur Qualifikation von Kapitalleistungen anschaulich zusammengefasst.
Die Zuordnung zum Privat- oder Geschäftsvermögen spielt gerade im Bereich der Immobilien eine massgebliche Rolle für die Besteuerung. Anhand eines Praxisfalls des Kantons Baselland wird im folgenden Beitrag aufgezeigt, wie der Begriff des Geschäftsvermögens im Bereich der professionellen Immobilienverwaltung/-vermietung in der Gerichtspraxis ausgelegt wird.
In einem ebenso erstaunlichen wie erfreulichen Urteil vom 5. September 2017 hat sich das Bundesgericht zur Qualifikation von Liegenschaften geäussert, die bei Umwandlung einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft vom Betrieb getrennt werden und bei der übertragenden Personengesellschaft zurückbleiben.
Das Volk hat entschieden – bei einer Stimmbeteiligung von rund 47% hat das Volk heute sich – laut einer Hochrechnung – mit 53% gegen die Reform der Altersvorsorge 2020 entschieden. Damit ist die Reform der Altersvorsoge 2020 gescheitert und der MWST-Satz sinkt per 1.1.2018.
Am 22. September 2017 führte Ludwig + Partner im Rest. Schützenhaus in Basel für das interessierte Fachpublikum ein Vorstadtgespräch mit dem Titel “Immobilien – Entwicklungen in der Region” durch.
Der Verein – Beschwerdeführer – bezweckt gemäss Statuten die Förderung der Bekämpfung der Rheumaerkrankungen und deren Folgen für die Betroffenen. Ausgehend davon, dass die angebotenen Kurse “Active Backademy”, “Aquacura Wassergymnastik” und “Osteoporosegymnastik” als Heilbehandlungen durchgehen, hat sich der Verein (seit Gründung im 2003) nicht weiter um eine allfällige Registrierung bei der MWST gekümmert, was ihn teuer zu stehen kommt.
Streitgegenstand dieses Verfahrens war die mwst-liche Qualifikation von Vereinsbeiträgen. Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob die Mitgliederbeiträge der MWST unterliegen oder nicht. Konkret geht es um den Verein Agglo Basel, der im Juli 2014 gegründet wurde. Mitglieder dieses Vereins sind mehrere Schweizer Kantone sowie je eine deutsche und eine französische Gemeinde.
Mit dieser Frage beschäftigen sich derzeit die Politiker. Wie schon in meinen früheren Blogs erwähnt, ist auch der Sondersatz der Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen gestützt auf Art.25 Abs. 4 MWSTG bis 31. Dezember 2017 befristet. Aktuell liegt der Sondersatz bei 3.8% und könnte bei Ablehnung der Reform Altersvorsorge 2020 per 1.1.2018 auf 3.7% sinken.
Der Titel hätte auch lauten können: greift die Steuerausnahme von Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. e (Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs) MWSTG nur für die Finanzbranche? Diese Frage ist klar mit nein zu beantworten. Denn seit Einführung des neuen MWSTG am 1. Januar 2010 bestimmt sich die Frage, ob eine Leistung von der Steuer ausgenommen ist, ausschliesslich nach deren Gehalt (und unabhängig davon, wer die Leistung erbringt oder empfängt).
Ein weiterer wichtiger Schritt in der Reform Altersvorsorge 2020 ist geschafft: nachdem am Dienstagabend die Einigungskonferenz einen Vorschlag für die Reform Altersvorsorge 2020 ausgearbeitet hat, haben heute beide Räte des eidgenössischen Parlaments - nach immer noch heftigen Diskussionen - dem Projekt Altersvorsorge 2020 zugestimmt.