The taxable value of many SMEs is likely to decrease from 2021 onwards because the capitalisation rate will be increased and thus the wealth tax value will decrease.
Nimmt eine Eigentümerin umfangreiche Arbeiten an ihrer Liegenschaft vor, so kann es bei der Geltendmachung als Unterhaltskosten eine Überraschung geben. Sind die Arbeiten zu umfangreich, besteht die Gefahr, dass diese Aufwendungen vollumfänglich nicht als Unterhaltskosten anerkannt werden.
Seit dem 1. Oktober 2018 können die kantonalen Steuerverwaltungen bei der ESTV in Bern mittels Abrufverfahren an Informationen zu Bankkonten, Versicherungsverträgen, Rentenversicherungsverträgen und Trusts gelangen.
Es ist Frühling und damit Zeit der Generalversammlungen. Jedes Jahr gehen dabei auch massgebliche Dividenden an Konzern-Aktionäre im Ausland. Den Verrechnungssteuern ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Eine effektive Planung ist zentral…
Das Wort "Subvention" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet zu Hilfe kommen. In MWST-Info 05 «Subventionen und Spenden» setzt sich die MWST detailliert mit diesem Thema auseinander. In Zeiten von COVID-19 erhält die Subvention eine grosse Bedeutung und einen teilweise neuen Inhalt.
Einreichungsfristen im internationalen Kontext (Rückerstattung von Quellensteuern) müssen beachtet werden. Sie werden häufig als Verwirkungsfristen im Ausland behandelt, was zu (bösen) Überraschungen führen kann.
Bei der Mehrwertsteuer gibt es kaum grundlegende Anpassungen 2021 – allerdings sorgen Bundesgerichtsentscheide dafür, dass Praxen angepasst werden. Ein Überblick:
Seit dem 1. Januar 2021 gelten neue Regeln für die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen bei nicht-börsenkotierten Unternehmen. Neu werden bei einem Verkauf schweizweit sogenannte Übergewinne besteuert. Dies gilt rückwirkend für alle in den letzten 5 Jahren erworbenen Beteiligungen.
Die jährliche Umsatz- und Vorsteuerabstimmung nach Art. 128 MWSTV ist Voraussetzung, dass eine allfällige MWST-Kontrolle erfolgreich bestanden werden kann.
Stellt die steuerpflichtige Person im Rahmen der Erstellung ihres Jahresabschlusses Mängel in ihren MWST-Abrechnungen fest, so muss sie diese spätestens in der Abrechnung über jene Abrechnungsperiode korrigieren, in die der 180. Tag seit Ende des betreffenden Geschäftsjahres fällt.
Wenn die Kapital- und Gewinnsteuern gesenkt werden steigt die Bedeutung der Minimalsteuer an. Als Unternehmen ist diese Minimalsteuer in der Planung zu berücksichtigen und es sind Massnahmen, wie den Verzicht auf Abschreibungen, zu ergreifen, damit sie möglichst nicht zur Anwendung kommt.
Coronavirus COVID-19 kennt keine Landesgrenzen.
Die OECD-Antwort auf die Pandemie lautet: schnellere MWST-Rückerstattung, Zeitaufschub der geschuldeten MWST, einfacheres Betreiben von Forderungen.
Die Beurteilung der Dienstleistung nach dem Ort, an dem das Grundstück gelegen ist, setzt einen engen Zusammenhang mit einem konkreten Grundstück voraus. Gemäss Bundesgericht liegt ein enger Zusammenhang vor, wenn die Dienstleistung nicht unverändert auf andere Gebäude übertragen werden kann.
Die Mehrwertsteuer hat den Ruf, dass man kaum Steuern sparen kann. Das ist ganz anders beim Abzug fiktiver Vorsteuer und bei Vorsteuerkürzungen, denn solche müssen einer Systematik folgen, die je nach dem zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.
Spenden werden ohne Gegenleistung ausgerichtet und führen deshalb nicht zu einer Kürzung des Vorsteuerabzugs. Für die Berechnung der Vorsteuerkürzung sind die Spenden NEU in den Gesamtumsatz miteinzubeziehen.
Ab 1. Januar 2019 sind abgabepflichtig alle Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die im MWST-Register eingetragen sind und einen jährlichen Gesamtumsatz von mindestens CHF 500‘000 erzielen.
Am 28. Januar 2018 hat das Bundesgericht ein erstaunliches Urteil zur Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Basel-Landschaft gefällt (BGer 9C_230/2017). Unter dieser Rechtsprechung droht juristischen Personen eine ungeahnte Minderung noch nicht verrechneter Vorjahresverlust...
Ein Arzt (A.) war Eigentümer einer Liegenschaft im Kanton Solothurn, in der er eine Hausarztpraxis führte. Im Jahr 2004 erlitt er einen Hirnschlag. In der Folge wurde er 80% invalid und erhielt eine volle IV-Rente. Mit der verbliebenen 20%-igen Resterwerbsfähigkeit setzte er seine Hausarzt-Tätigkeit fort.
Im jüngst veröffentlichten Urteil BGer 2C_814/2016, 2C_815/2016 hatte sich das Bundesgericht mit dem Streit zwischen einer Immobiliengesellschaft (X. AG) und der Steuerverwaltung Schaffhausen zu befassen. Die X. AG hatte auf dem Wert einer Liegenschaft (Mehrfamilienhaus) Abschreibungen gemacht und sich dabei an die Abschreibungssätze gemäss Merkblatt ESTV gehalten. Die Steuerverwaltung wollte die Abschreibungen nicht mehr zulassen. Sie vertrat die Auffassung, der Wert einer Immobilie könne nicht unter ihren Steuerwert abgeschrieben werden.
In den Entscheiden 2C_1166/2016, 2C_1167/2016 vom 4. Oktober 2017 befasst sich das Bundesgericht mit der Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten und den Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften sowie deren Abgrenzung von wertvermehrenden Aufwendungen.
Wie in meinem letzten Blog schon erwähnt, sinken die MWST-Sätze per 1. Januar 2018 von heute 8% (Normalsatz) auf neu 7.7% und von heute 3.8% (Sondersatz) auf neu 3.7%. Die Unternehmen sind nun extrem gefordert, die notwendigen Anpassungen in den verbleibenden Wochen dieses Jahres noch umzusetzen!
Im soeben veröffentlichten Urteil 2C_70/2017 vom 28. September 2017 hat das Bundesgericht zur eingangs gestellten Frage Stellung genommen. Die Situation war darum brisant, weil im ersten Kanton (BE) ein hoher Grundstückgewinn aufgeschoben worden war und das Ersatzobjekt im zweiten Kanton (GE) schon nach kurzer Zeit wieder veräussert wurde.
In den kürzlich publizierten Entscheiden 2C_86/2017 und 2C_87/2017 vom 26. September 2017 hat das Bundesgericht seine Praxis zur Besteuerung von Kapitalleistungen eines Arbeitgebers und zur Qualifikation von Kapitalleistungen anschaulich zusammengefasst.
Die Zuordnung zum Privat- oder Geschäftsvermögen spielt gerade im Bereich der Immobilien eine massgebliche Rolle für die Besteuerung. Anhand eines Praxisfalls des Kantons Baselland wird im folgenden Beitrag aufgezeigt, wie der Begriff des Geschäftsvermögens im Bereich der professionellen Immobilienverwaltung/-vermietung in der Gerichtspraxis ausgelegt wird.
In einem ebenso erstaunlichen wie erfreulichen Urteil vom 5. September 2017 hat sich das Bundesgericht zur Qualifikation von Liegenschaften geäussert, die bei Umwandlung einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft vom Betrieb getrennt werden und bei der übertragenden Personengesellschaft zurückbleiben.